Informationen


Liebe Eltern,
mit der Info-Seite der Anne-Frank-Schule möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu unserer Schule an die Hand geben. 

Anne Frank | Friedensbuch | Freitags-Special | Gewaltprävention | Streitschlichter | Beratungslehrer | Erziehungsmaßnahmen | Anzeige- und Informationspflichten | Waffenerlass | Infektionsschutzgesetz | Schulabschlüsse | Schulformen | Schulplaner | Angebote | Klassenfahrten | Sozialpädagogik | Hinweise zum Sportunterricht | Computerprojekt n-21


Anne Frank

Wenn sich eine Schule den Namen einer Persönlichkeit gibt, dann kann man davon ausgehen, dass dieser Mensch eine Leitbild- und Vorbildfunktion für alle haben soll, die dort lernen, lehren und arbeiten.

Wie kann dieses nicht einmal 16 Jahre alt gewordene Mädchen Anne Frank diesem Anspruch gerecht werden? War sie doch nicht anders als die meisten Mädchen in diesem schwierigen Alter. Sie war schnippisch und dann wieder verzagt, zickig und gleich darauf rührselig, naiv und doch auch unbarmherzig und im nächsten Moment voll Lebensfreude.

Anne Frank, die durch ihr Tagebuch berühmt geworden ist, floh mit ihren Eltern vor den Nazis aus Deutschland in die Niederlande und starb nach langem versteckten Leben 1945 im Konzentrationslager.

Nach einer Schüler- und Elternbefragung entschied sich der Rat der Gemeinde Molbergen am 19. Oktober 1998 einstimmig für den Namen Anne-Frank-Schule. Allen Beteiligten war wohl bewusst, dass diese Anne Frank Jugendlichen zahlreiche Bezugs- und Identifikationspunkte bietet.

Eng verknüpft sind die Themen Rassismus, Antisemitismus sowie andere Formen von Vorurteilsbildung und Diskriminierung, die das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen erschweren oder bedrohen. Das Schicksal der Anne Frank soll ein Ausgangspunkt der Arbeit aller Verantwortlichen an unserer Schule sein.

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Positive Stärkung - Unser Friedensbuch

 Betritt man unsere Schule, so fällt das Auge sofort auf ein farbenfrohes Schreibpult. Diese alte Pult, an dem im Laufe der Jahre schon so manches Schulkind mehr oder weniger mühevoll seine Tinte zu Papier gebracht haben wird, wurde von Schülern liebevoll wieder aufgemöbelt und farbig aufgepeppt.

Seit Anfang des Jahres 2006 liegt für alle Schülerinnen und Schüler und auch für die Mitarbeiter an unsere Schule unser „Friedensbuch“ darauf aus. In ihm darf jeder jederzeit positive Einträge vornehmen. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass die Verfasser ihren Namen unter den Eintrag schreiben.

Es ist erstaunlich wie viele nette Einträge von Dingen, über die sich jemand in unserem Schulalltag gefreut hat oder die positiv aufgefallen sind, bereits nach kurzer Zeit zu lesen sind. Und wie freut man sich, wenn der eigene Name lobend erwähnt wird und man zu recht auf sein Verhalten stolz sein kann.

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Positive Stärkung - Das „Freitags-Special“

An jedem letzten Freitag im Monat findet in der ersten großen Pause das „Freitags-Special“ statt. In dieser Zeit erhalten einzelne Schüler, Gruppen oder auch ganze Klassen die Gelegenheit vor einem Publikum Referate zu halten, chemische oder physikalische Versuche vorzuführen und zu erläutern, Ausarbeitungen zu einem Thema vorzustellen, ihr Können als Akrobat, Sänger oder Tänzer zu präsentieren usw. Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Jeder soll zeigen, was er oder sie kann.

Spätestens eine Woche vor dem „Freitags-Special“ werden in Absprache mit der Fachlehrkraft das Vorhaben, der Raum und die Anzahl der Zuhörer festgelegt und durch Aushang eines Infoplakats bekannt gegeben. 

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Erziehung zum friedlichen Miteinander - Gewaltprävention

In den Medien wird immer wieder über Gewalt unter Kindern und Jugendlichen in der Freizeit und auch in der Schule berichtet. Solche Vorfälle erzeugen Besorgnis bei den Eltern, der Regierung und nicht zuletzt bei uns.

Seit einigen Jahren arbeiten wir an der Anne-Frank-Schule verstärkt an einer Erziehung zum friedlichen Miteinander. Dazu gehört, dass zu Beginn eines jeden Schuljahres ein Sozialtraining absolviert wird, Streitschlichter aktiv bei Konflikten helfen, unser Beratungslehrer qualifizierte Hilfe anbietet und die Lehrkräfte stringent auf die Einhaltung der Schulordnung achten.

Unser verstärktes Engagement in dem Bereich des friedlichen Miteinanders trägt Früchte. Befragt man unsere Schülerinnen und Schüler so geben sie mehrheitlich an, dass sie sich an der Anne-Frank-Schule wohl und sicher aufgehoben fühlen.

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Streitschlichter

Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen miteinander umgehen, also auch an dieser Schule. Unsere Streitschlichter helfen Streitenden dabei ihren Konflikt friedlich zu lösen um gewaltfrei miteinander auszukommen und sich am Ende wieder in die Augen sehen zu können. In jeder großen Pause und nach Vereinbarung sind die Streitschlichter im Schlichtungsraum (Raum 64) zu finden.

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Beratungslehrer

Nach einer zweijährigen Fortbildung zum Beratungslehrer ist Mario Maßny in dieser Funktion an der Anne-Frank-Schule tätig. 

„Mein Lehrer versteht mich nicht.“

Die Beratungsangebote umfassen
  • Information und Beratung für alle Schüler/-innen und Eltern,
  • Individuelle Hilfen für alle Schüler/-innen und Eltern,
  • Konkrete Hilfen im erzieherischen Umgang mit Leistungsüberforderung, Leistungsängsten, Schulversagen und Schulschwänzen,
  • Informationen und Hilfen bei auffälligen Konzentrationsschwierigkeiten und Motivationsproblemen,
  • Empfehlung und Vermittlung anderer Institutionen,
  • Konfliktschlichtung,
  • Moderation in Klassen,
  • Kollegiale Fortbildungen,
  • Initiation und Begleitung von Präventivmodellen.

Auf Anfrage werden Gesprächstermine vereinbart. Die Schüler-/innen können den Beratungslehrer zu festen Gesprächszeiten im Gesprächsraum (R 40a) finden.

Die Gesprächszeiten richten sich nach dem persönlichen Stundenplan. Sie werden immer am Anfang eines Schulhalbjahres veröffentlicht.

Als wichtigste Prinzipien von Beratungsgesprächen gelten

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Erziehungsmaßnahmen

An unserer Schule gibt es Regeln, an die sich alle Schüler und Schülerinnen halten müssen. Ein Verstoß gegen eine Regel hat Konsequenzen zur Folge.

Zuspätkommen

  1. Die Lehrer notieren die Minuten im Schulplaner.

  2. Die dreifache Minutenzahl wird aufgelistet.

  3. Bei vollen 45 Minuten in einem Schuljahr muss die Zeit nachgeholt werden.

Sachbeschädigung

  1. Als Sachbeschädigung gelten das Beschmutzen, Beschmieren, Beschädigen und Zerstören von Gegenständen fremden Eigentums.

  2. Als Konsequenz erfolgt die Leistung von Schadensersatz.

  3. Die Eltern werden vom Klassenlehrer informiert.

Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes

  1. Das Schulgelände endet an den festgelegten Grenzen.

  2. Verlassen Schüler das Gelände unerlaubt, müssen sie Sozialstunden an der Schule leisten.

  3. Die Eltern werden informiert.

Handys und andere elektronische Geräte

  1. Das Benutzen von Handys in der Schulzeit (7.30 Uhr - 13.30 Uhr) ist nicht erlaubt.

  2. Bei Benutzung der Handys im Unterricht oder in der Pause erfolgt die sofortige Abnahme.

  3. Die Handys werden im Büro verwahrt.

  4. Die Handys werden nur den Eltern wieder ausgehändigt.

  5. Für Beschädigungen wird nicht gehaftet.

  6. Die Eltern werden zu jedem Schuljahresbeginn über diese Regelung informiert.

  7. MP3-Player sind im Unterricht verboten.

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Anzeige– und Informationspflichten

Neben der allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von bestimmten besonders schweren Straftaten hat die Schule die im Folgenden bezeichneten Anzeigepflichten.

Die Schulleitung hat unverzüglich die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden oder vergleichbare Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler begangen worden ist oder eine solche Straftat bevorsteht:

Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, Raubdelikte wie das sogenannte „Abziehen“ von Sachen, gefährliche Körperverletzung (wie z.B. mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangene), oder andere erhebliche Körperverletzungen, andere Gewaltdelikte, insbesondere solche, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch besonders schwere Fälle von Bedrohung, Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung), Sachbeschädigung (z.B. Graffiti) oder Nötigung; weiterhin politisch motivierte Straftaten, Verstöße gegen das Waffengesetz, Einbruchsdiebstähle, aber auch einfache Diebstähle, wenn sie wiederholt vorkommen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. Steinwürfe) und der Besitz, Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln.

Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sofort die Schulleitung zu unterrichten, sobald sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten.

Aus: Gem. RdErl. des Mk,-201-51 661, des Ml, -23-51603/4-1 und des MJ-4210-S3.202, v. 30.09.2003

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Informationen zum Waffenerlass

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen

Erlass vom 29.6.77-304-31704-SVBL.S.1 80; ber. S.290 Gült.L 159/9

Bezug: Erl. v. 10.1.1961-SVBL.S.2-Gült.L. 159/6

  1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom 08.06.1976-BGBl.1, S.432) mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff– oder Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb– und Stoßwaffen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

  2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörper, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

  3. Eine ausführliche Waffenliste nach BGBl. Jg. 2002 I 73 zu §2 ist in der Schule erhältlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs– und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

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Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34;2,2 IfSG

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie Sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HIB-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;

  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmier-Infektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Handhygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen– oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. 

Durch Haar-, Haut– und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus– oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken.

Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphterie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus– und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitlieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphterie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus– oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Zwei Schulformen unter einem Dach

Die Anne-Frank-Schule vereinigt Hauptschule und Realschule unter einem Dach, und viele unserer Lehrkräfte unterrichten an beiden Schulformen. Die Fachkonferenzen werden schulformübergreifend konzipiert, so dass die Erfordernisse und Besonderheiten der Arbeit an der Haupt- und an der Realschule stets für alle transparent sind.

Dies ermöglicht es uns, die Schülerinnen und Schüler optimal zu beraten, zu fördern und zu fordern. Übergänge zwischen der Haupt- und der Realschule sind an der Anne-Frank-Schule problemlos möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Um von der Hauptschule zur Realschule zu wechseln, muss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch der Notenschnitt bei 2,4 und in den übrigen Fächern bei 3,0 liegen. 

Ein Wechsel von der Realschule zur Hauptschule kann sinnvoll sein und wird gegebenenfalls vom Klassenlehrer angeraten. Ein solcher Wechsel findet in der Regel statt, wenn zweimal in Folge ein Schuljahr wiederholt werden muss oder ein Schüler ohne Empfehlung nach der 6. Klasse nicht versetzt worden ist.

Eine Besonderheit unserer Schule ist es, dass die Schüler die Möglichkeit haben bei der zweiten Fremdsprache zwischen Französisch und Niederländisch zu wählen. Wird die zweite Fremdsprache vier Jahre erfolgreich erlernt und der Qualifizierte Realschulabschluss erworben, muss bei einem Übergang in die Sek. II des Gymnasiums keine weitere Fremdsprache belegt werden.

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Schulabschlüsse

Die Schüler und Schülerinnen erhalten am Ende der Klasse 4 eine Empfehlung der Grundschule für den Besuch der weiterführenden Schulen. Entsprechend ihrer Empfehlung können sowohl die Hauptschule als auch die Realschule der Anne-Frank-Schule besucht werden.

Die Hauptschule besucht ein Schüler/eine Schülerin in der Regel 5 Jahre. Am Ende der 9. Klasse nimmt er/sie an der landeseinheitlichen Abschlussprüfung teil. Den Hauptschulabschluss hat erreicht, wer ausreichende Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern erbracht hat. Weiterhin hat die Klassenkonferenz die Möglichkeit, bei mangelhaften Leistungen in drei Fächern und befriedigenden Leistungen in zwei Ausgleichsfächern, einen Abschluss zu gewähren. Keinen Abschluss erhält man, wenn die beiden Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik mit 5 zu bewerten sind.

Mit Ablauf des 9. Schuljahres hat der Schüler / die Schülerin die Möglichkeit die Klasse 10 der Hauptschule zu besuchen. Diese Schüler müssen nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, benötigen aber die Versetzung in die 10. Klasse.  Am Ende der 10. Klasse findet wieder eine landeseinheitliche Abschlussprüfung statt.  Mit dieser Prüfung können die Schüler/Schülerinnen den Realschulabschluss erwerben.  Dafür muss man neben der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausreichende Leistungen im Fachleistungskurs A in Mathematik oder Englisch und im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erbringen.

Schülerinnen und Schüler, die sich für die Realschule entschieden haben, können dort drei Abschlüsse erreichen. Voraussetzung ist immer die Teilnahme an der landeseinheitlichen Abschlussprüfung.

Am Ende der Klasse 9 den Hauptschulabschluss, am Ende der Klasse 10 den Realschulabschluss bzw. den erweiterten Realschulabschluss.

Den Realschulabschluss erwirbt, wer mindestens ausreichende Leistungen in allen Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächern erbracht hat. Bei bis zu zwei mangelhaften Fächern kann die Klassenkonferenz die Ausgleichsregelung anwenden.

Den  erweiterten Realschulabschluss erhält, wer sowohl in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch als auch in den übrigen Fächern mindestens die Durchschnittsnote „Befriedigend“ hat.

Eine Besonderheit unserer Schule ist es, dass die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit haben, bei der zweiten Fremdsprache zwischen Französisch und Niederländisch zu wählen. Mit beiden Sprachen kann man am Ende der Klasse 10 das Gymnasium besuchen.

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Angebote der Anne-Frank-Schule

Arbeitsgemeinschaften

Einrad fahren, Fußball, Modellbau, Ausbildung zum Schulsanitäter, Theater, Schülerfirma, Mofa-Führerschein, Informatik, Streitschlichterausbildung, Musik (Schulband, Trommel-AG). 

Einkaufsmöglichkeiten

In der 1. großen Pause findet ein Verkauf von belegten Brötchen, Obst etc. statt. 

Während der 2. großen Pause bietet die Schülerfirma „Taste it“ weitere kleine Snacks und Schulbedarf zum Verkauf an.

Kalte und warme Getränke (keine Cola) können an einem Getränkeautomaten erworben werden.

Hausaufgabenbetreuung

für alle Schüler jeden Mo - Do von 13.45 – 15.15 Uhr.

Klassenfahrten

stärken die Klassengemeinschaft und finden an der HS in den Klassen 6, 9 und evtl. 10, an der RS in den Klassen 6 und 10 statt.

Kulturabend

Einmal im Jahr findet in der Schule der Kulturabend statt. Schüler, aber auch externe Gruppen, gestalten einen Abend mit Aktionen, die es so in Molbergen noch nicht gegeben hat. „Improvisationstheater“, „Das französische Schulsystem“ und „Essen mit allen Sinnen“ waren die Themen der vergangenen Jahre.

Patenschaft

Die Neuankömmlinge an unserer Schule werden durch ältere Schüler/innen (Paten)  betreut.

Pausenturnier und Spieletag

In den großen Pausen bzw. vor den Halbjahreszeugnissen finden Pausenturniere im Fußball und Völkerball bzw. ein Spieletag für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 bis 8 statt.

Schüleraustausch mit Assen

Jedes Jahr bietet sich den Schülerinnen und Schülern der Klasse 8 die Möglichkeit an einem Schüleraustausch mit unserer Partnerschule in den Niederlanden teilzunehmen. Schüler der Klassenstufe 7 können an einem Austausch mit einer Schule in Kazmierz (Polen) teilnehmen.

Schülerbücherei

Öffnungszeiten: Mo, Mi und Fr in der 1. großen Pause. Die Bücher können kostenlos für jeweils 4 Wochen ausgeliehen werden.

Teilnahme an Wettbewerben

Die Sportler nehmen am Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ im Fußball oder Tischtennis teil. Weiterhin beteiligt sich die Schule am Vorlesewettbewerb (Klasse 6), am platt-deutschen Lesewettbewerb, usw.

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Klassenfahrten

Wir haben an unserer Schule eine einheitliche Regelung getroffen. Dabei sieht es so aus, dass die 6. Klassen immer am Anfang des Schuljahres fahren. Zielorte waren dabei in den letzten Jahren die Städte Hameln und Detmold.

Danach fährt die Hauptschule in der 9. Klasse (evtl. 10. Klasse) und die Realschule in der Klasse 10.

Die Kosten für die Klassenfahrten können natürlich je nach Reiseziel unterschiedlich sein, lagen aber in den letzten Jahren immer zwischen 100 und 150 €.

Zur Zeit wird ein neues Projekt ausgearbeitet und zwar gehen die Planungen dahin, mit den Schülern des 8. Jahrgangs eine Skifreizeit durchzuführen.

Um auch hier die Kosten so gering wie möglich zu halten, werden die Lehrer in verschiedenen Fortbildungskursen den Skilehrerschein erwerben.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen, indem Sie Ihren Kindern die Teilnahme an den Klassenfahrten ermöglichen.

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Sozialpädagogik an der Anne-Frank-Schule

Schulsozialarbeiterin:

Frau Britta Drees 

Mo.:                   13.00 – 15.00 Uhr  

Di., Mi., Do.:     09.00 - 15.00 Uhr

Frau Drees arbeitet seit März 2008 an der Anne-Frank-Schule. Ihre Angebote reichen von präventiver Arbeit (Soziales Lernen, Gruppenprozesse in Klassen fördern, Teilnahme an Klassen- sowie Zeugniskonferenzen) über Gruppenarbeit (in Klassengemeinschaften, klassenübergreifend bei der Schulung und Begleitung von Gruppenleitern, Schulsanitätern, Streitschlichtern, Paten etc.) bis hin zu sozialpädagogischen Intensivbegleitungen (Mädchen und Jungen in Krisensituationen, Koordination von weiterführenden Hilfsangeboten, Hilfen bei Zukunftsplanungen). 

Außerdem leistet sie Pädagogische Gremienarbeit ( Lösungsstrategien, Hilfeplan finden mit Lehrer/innen, Abstimmung mit der Schulleitung, Teilnahme an Konferenzen, Teamsitzungen, Zusammenarbeit mit dem Schulelternrat). Sie berät Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen, bietet Arbeitsgemeinschaften an und ist für die Planung und Gestaltung schulischer Veranstaltungen (z. B. Kulturabend) zuständig. 

Frau Drees ist auch die Gemeindejugendpflegerin in Molbergen. Im Jugendtreff ist sie regelmäßig nach den Sommerferien 2008  zu folgenden Zeiten zu erreichen. 

Mo.: 15.00 –16.00 Bürozeit,  16.00 - 21.00 Offenes Jugendcafé

Mi.: 15.00 – 16.00 Bürozeit,  16.00 - 21.00 Offenes Jugendcafé

Fr.:   09.00 – 16.00 Bürozeit + Programm 

Zu den Ferienzeiten achten Sie auf das Programm des Jugendtreffs, hier ist der Jugendtreff häufiger geöffnet.

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Computerprojekt n-21 - Das Medienkonzept der Anne-Frank-Schule

Im Schuljahr 2002/2003 wurde das Medienkonzept der Anne-Frank-Schule Molbergen entwickelt und im Rahmen der N-21-Förderrunde – Schulen mit Medienprofil – im August 2003 vom Niedersächsischen Kultusministerium als zuwendungsfähig beurteilt.

EDV-Raum mit stationären Rechnern

Der EDV-Raum der Anne-Frank-Schule besitzt ein lokales Client-Server-Netzwerk. 22 multimediafähige Rechner sind an dieses Netz angeschlossen. Von allen Rechnern aus ist der Zugriff auf das Internet und auf die leistungsfähigen Farb- und Laserdrucker möglich. Außerdem steht ein Scanner bereit, und vom Lehrerrechner aus lassen sich Bildschirminhalte über einen Beamer projizieren. Das Supervisionsprogramm "Mastereye XL" bietet Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten. Zum Schutz gegen Datenverlust und zur Konfigurationssicherung sind in allen Workstations Wächterkarten eingebaut.

Notebook-Räume

Da der EDV-Raum weitestgehend ausgelastet ist, ist es notwendig weitere Computer- und Internetzugangsmöglichkeiten zu schaffen. Ein weiterer EDV-Raum für stationäre Rechner steht aber nicht zur Verfügung, daher wird eine mobile Lösung mit einem Pool von 30 Notebooks und zwei „Notebook-Räumen“ angestrebt, die auch noch für den „normalen“ Fachunterricht genutzt werden. Neben dem Vorteil der größeren Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten bietet die Notebooklösung auch methodische/pädagogische Vorteile.

Spezielle Ziele bei der Einrichtung der Notebook-Räume

Die Mobilität der Notebooks im Zusammenspiel mit modernen Softwareprogrammen und dem Internet eröffnet völlig neue Möglichkeiten für multimediale Lernumgebungen und moderne pädagogische Ansätze, angefangen bei der Bereitstellung von Lehrmaterialien bis hin zur Unterrichtsgestaltung. Für Lehrkräfte und Schüler müssen der Computer und das Internet dann nutzbar sein, wenn methodisch-didaktische Überlegungen dieses erfordern. Der Computer muss integraler Bestandteil des Unterrichts sein. Die Nutzung des EDV-Raums der Anne-Frank-Schule – so wie bisher üblich (Nutzung als ein Fachraum, langfristige Anmeldung notwendig) – ist unzweckmäßig bzw. nicht ausreichend. Der Einsatz von Multimedia und Internet im Unterricht wird somit didaktisch und methodisch stark eingeschränkt. Unsere Planungen sehen deshalb vor, zusätzlich zum EDV-Raum ein variables und mobiles System mit Notebooks zu schaffen. Der Einsatz mobiler Netzwerke erhöht die Flexibilität für die Lehrenden. Eine Klasse oder eine Projektgruppe kann bei Bedarf schnell und unkompliziert den Unterrichtsraum wechseln, wenn dieses die Unterrichtsmittel oder andere Gegebenheiten es erfordern.

Der Einsatz von Notebooks kann für viele Schüler neue Hoffnung bedeuten. Langzeitstudien ergaben, dass sich die Leistung der Schüler deutlich verbessert, wenn sie tragbare Computer benutzen. Die Studien zeigen, dass Schlüsselqualifikationen wie kooperatives Arbeiten oder die Selbstständigkeit der Schüler deutlich gefördert werden. Wissenschaftler des „Center for Media“ der Freien Universität Berlin fanden heraus, dass die untersuchten Schüler mit Hilfe eines Notebooks „signifikant bessere Ergebnisse im Fach Deutsch und beim Problemlösen in Mathematik“ erzielten als eine Kontrollgruppe. Die sonst übliche Überlegenheit der Jungen in Computerfragen ist der Studie zufolge in den Notebook-Klassen nicht mehr vorhanden. Der Umgang mit dem Arbeitsgerät „Notebook“ soll möglichst stressfrei und ohne besserwisserische Kontrolle zu jeder Zeit gelernt und ganz selbstverständlich werden. Wichtig ist diese freie Form im Umgang mit den Notebooks besonders für die eher Zurückhaltenden, die im Umgang mit moderner Technik eher Bedächtigen, auch Langsameren und – fast immer – für die Mädchen.

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Unser Schulplaner

Seit dem Schuljahr 2004/05 erhält jeder Schüler und jede Schülerin einen Schulplaner für das laufende Schuljahr. Dieses Informations- und Notizheft muss jeder  täglich dabei haben.

Der Schulelternrat hat gemeinsam mit Schülervertretern und Lehrern den Inhalt und die Funktion des Planers für das Schuljahr 2006/07 neu überarbeitet. Der Schulplaner enthält wichtige Daten des Kindes und soll den kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen der Schule und dem Elternhaus unterstützen. 

Die Erziehungsberechtigten erhalten durch den Planer tägliche Informationen über die Hausaufgaben und deren Ausarbeitung, rechtzeitig die Termine der Klassenarbeiten und der Schulveranstaltungen,  Belobigungen und Ermahnungen, Verspätungen und Verstöße gegen die Schulordnung.

Darüber hinaus bietet das Heft den Eltern vorgefertigte Entschuldigungsschreiben für Fehltage ihres Kindes und die Möglichkeit kurze Mitteilungen und Anfragen an die Lehrkräfte einzutragen.

Der Schulplaner ist somit ein Kommunikationsmittel, das jedes Kind immer in der Schultasche haben muss. Es soll von den Eltern und von den Lehrkräften jeden Tag eingesehen werden.  

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Hinweise zum Sportunterricht

Sportkleidung

Im Sportunterricht ist Sportbekleidung zu tragen. Die Sportbekleidung besteht aus kurzer oder langer Hose (keine Jeans), T-Shirt oder Sweatshirt und Turnschuhe ohne färbende Sohle.

Da es vorkommen kann, dass im Sportunterricht Schweiß fließt, sollte die Sportbekleidung nur im Sportunterricht getragen werden.

Essen und Trinken

Grundsätzlich ist das Einnehmen von Speisen und Getränken sowie das Kaugummikauen in der Turnhalle untersagt.

Nichtteilnahme am Sportunterricht

Bei Nichtteilnahme ist eine Entschuldigung der Eltern vorzulegen. Kann ein/e Schüler/in länger als 4 Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Wenn aus medizinischen Gründen eine Teilnahme an bestimmten Übungen nicht erlaubt ist, bitte dem Sportlehrer / der Sportlehrerin eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

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